und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Viele Zeitgenossen bedienen sich nur zu gern dieses Parkplatzes; ist es doch unbestritten mühsam, das Teil sinnbringend zu nutzen. Schließlich muss man ein kuckidentes Gebiss auch nur zum Essen in die dazugehörige Vorrichtung applizieren. Nur so ist es zu erklären, dass die Blödzeitung noch immer millionenfach buchstabiert und vorgekaute Sendungen auf satt1 oder rütl2 sich eines so regen Zuspruchs erfreuen.
[rv]
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